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Die deutsche BundesbankDie deutsche Bundesbank ist die Zentralbank (die
Notenbank) der Bundesrepublik Deutschland seit 1957 mit Sitz in Frankfurt. Ihre
Gründung erfolgte nach dem Artikel 88 GG. Zum 1.1.1999 wird die Deutsche
Bundesbank zu einem (Ausführungs-)Organ der europäischen Zentralbank
(ebenfalls mit Sitz in Frankfurt). Ihre Aufgaben gehen im wesentlichen auf die
europäische Zentralbank über.
Die Aufgaben der deutschen bzw. europäischen
Zentralbank:
- Versorgung der Wirtschaft mit Geld
- Abwicklung des bankmäßigen Zahlungsverkehrs
im Inland und mit dem Ausland
- Mitwirkung bei der Bankenaufsicht
- Hüterin der Geldwertstabilität
("Hüterin der Währung")
Die Organe der Bundesbank(wir unterscheiden ein Entscheidungsorgan und zwei
ausführende Organe):
1. Der Zentralbankrat
Er
ist das höchste Organ der Bundesbank. Hier fallen alle wichtigen
Entscheidungen. Der Rat besteht aus den Mitgliedern des Direktoriums und den
Präsidenten der Landeszentralbanken. Der Vorsitzende ist der
Bundesbankpräsident.
Die Bundesregierung kann an den Ratssitzungen teilnehmen und Anträge
einbringen, hat aber kein Stimmrecht.
2. Das Direktorium
Das Direktorium ist das Ausführungsorgan für
die Beschlüsse des
Zentralbankrates
auf Bundesebene. Es besteht aus dem Bundesbankpräsidenten,
seinem
Vizepräsident und bis zu acht weiteren Direktoren.
3. Alle Landeszentralbanken
Die Landeszentralbanken sind die Ausführungsorgane
des Zentralbankrates auf
Landesebene.
Die Mitglieder des Direktoriums werden auf Vorschlag der
Bundesregierung auf acht Jahre ernannt, und zwar vom Bundespräsidenten.
Die Stellung im StaatDie Bundesbank ist autonom. Ihre Unabhängigkeit vom
Staat und von gesellschaftlichen Gruppen ist gesetzlich abgesichert. Sie ist an
Weisungen der Regierung nicht gebunden. Sie ist auch dem Parlament nicht
verantwortlich. Im Rahmen von Recht und Gesetz unterliegt sie keiner Kontrolle.
Einschränkung der AutonomieSie ist verpflichtet, die Wirtschaftspolitik der
Bundesregierung zu beachten und zu unterstützen, soweit dies die
Stabilität der Währung zuläßt. Im Konfliktsfall hat die
Inflationsbekämpfung Vorrang.
Theoretische Grundlagen für die GeldpolitikBis etwa Mitte der 70er Jahre war die Grundlage der
Geldpolitik die nachfrageorientierte Theorie von John Maynard Keynes. Sie
sollte günstige Rahmenbedingungen für die Verbraucher schaffen. Keynes
fordert a) anti-zyklisches Verhalten des Staates (Staat verhält sich
diametral zu den Privathaushalten) und b) das sog.
“Deficit-Spending”.
Seither gilt der angebotsorientierte Monetarismus (nach
Friedman), nach dem der Staat den Unternehmern günstige Rahmenbedingungen
schafft. Er verlangt eine Verstetigung der Geldmengenentwicklung. Seit 1975 gibt
die Bundesbank jeweils im Dezember das Geldmengenziel für das kommende Jahr
bekannt.
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